Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 15. September 2025, bis auf Widerruf
Gültig ab: 15. September 2025, bis auf Widerruf
Name: DualWing Forestry Korlátolt Felelősségű Társaság (DualWing Forestry Kft.)
Sitz: 9730 Kőszeg, Bem József Straße 4
Firmenbuchnummer: 18-09-116394
Steuernummer: HU32830693
Haupttätigkeit (NACE/TEÁOR): 02.10 – Forstwirtschaft, sonstige forstwirtschaftliche Tätigkeiten
E‑mail: info@dualwingforestry.hu
Webseite: https://www.dualwingforestry.hu
Der Dienstleister betreibt seine Geschäftstätigkeit gemäß den für in Ungarn eingetragenen Gesellschaften geltenden Rechtsvorschriften.
Dienstleister: die DualWing Forestry Kft.
Besteller/Kunde: jede natürliche oder juristische Person sowie jede Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die ein Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister eingeht.
Parteien: gemeinsam der Dienstleister und der Besteller.
Dienstleistungen: die in Punkt 5 definierten Tätigkeiten sowie die damit verbundenen Ergebnisse.
Angebot: das vom Dienstleister auf Anfrage des Bestellers erstellte Dokument, das technische Bedingungen und Vergütung enthält.
Vertrag: die durch Annahme des Angebots zustande kommende Vereinbarung, die zusammen mit den vorliegenden AGB auszulegen ist.
Leistungserbringung: die Durchführung der im Vertrag übernommenen Aufgaben und die Übergabe der Ergebnisse.
Arbeitsergebnis: das im Rahmen der Dienstleistung erstellte Datenset, die Dokumentation oder sonstiges Produkt (z. B. Orthofoto, Geländemodell, Kartenlayer).
3.1. Diese AGB legen die allgemeinen Bedingungen des Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienstleister und dem Besteller fest.
3.2. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf alle vom Dienstleister erbrachten forstwirtschaftlichen sowie damit verbundenen Fernerkundungs-, GIS- und Datenanalyse-Dienstleistungen sowie auf individuelle Verträge, die ausdrücklich auf dieses Dokument verweisen.
3.3. Die AGB sind auf der Website des Dienstleisters abrufbar und herunterladbar. Der Dienstleister ist berechtigt, die AGB einseitig zu ändern; die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und berührt laufende Verträge nicht, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
4.1. Die primäre Kommunikationsform zwischen den Parteien ist die E-Mail. Eine per E-Mail übermittelte Erklärung gilt als zugestellt, sobald sie im Postfach des Empfängers eingegangen ist.
4.2. A szerződés elsődleges nyelve magyar. A Felek megállapodása alapján a szerződés és a dokumentáció más nyelven is készülhet (pl. angol, német, román). Többnyelvű változat esetén eltérés esetén a magyar nyelvű változat az irányadó. 4.2. Die Vertragssprache ist in erster Linie Ungarisch. Auf Vereinbarung der Parteien können der Vertrag und die Dokumentation auch in anderen Sprachen erstellt werden (z. B. Englisch, Deutsch, Rumänisch). Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist die ungarische Fassung maßgeblich.
4.3. Die Parteien akzeptieren den Vertragsabschluss und Vertragsänderungen auch mittels elektronischer Signatur oder per E-Mail abgegebener Erklärungen, soweit die Art des Geschäfts dies nicht ausschließt.
5.1. Unterstützung der Forstwirtschaft und Holzversorgungskette (beispielhafte Aufzählung):
Erhebung der Biomasse- und Hackgutmengen;
Forstkartierung, Stammkartierung;
Erstellung von Orthofotos, Geländemodellierung (DSM/DTM);
Niederlassungserhebung auf Betriebsgeländen (Raummeter-, Kubikmeterschätzung);
Bestands- und Gesundheitszustandserhebung, Untersuchung von Baumschulen;
Erstellung thematischer Karten, individuelle Kartenlayer;
Auswertung von Aufnahmen des Auftraggebers (bei ausreichender Qualität);
NDVI und andere Vegetationsindizes.
5.2. Landwirtschaftliche und naturschutzfachliche Erhebungen (beispielhaft):
Stress- und Zustandserhebung auf Basis von NDVI und anderen Vegetationsindizes;
Erhebung und Schätzung von Wildschäden, Dürreschäden, Frostschäden, Überschwemmungsschäden und anderen Schäden.
5.3. Gelieferte Datenformate: GeoTIFF, GeoPackage/Shapefile, LAS/LAZ-Punktwolke, XYZ-Raster, PDF-Kartenblätter, BFM, DDM, Protokolle und Berichte. Abweichende Formate erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
5.4. Technische Standards, Messgenauigkeit: Der Dienstleister befolgt die fachliche Best Practice sowie die im Vertrag festgelegten Parameter. Aufgrund der natürlichen Streuung von Messungen und Schätzungen sind die Ergebnisse innerhalb der angegebenen Toleranzen zu interpretieren; der Besteller nimmt dies zur Kenntnis.
5.5. Ausschlüsse: Der Dienstleister führt keine Holzernte- oder Bauarbeiten durch, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich schriftlich.
6.1. Der Besteller übermittelt sein Anliegen per E-Mail oder über das auf der Website verfügbare Kontaktformular, unter Angabe einer kurzen Aufgabenbeschreibung, der Lage und Größe des Gebietes, der gewünschten Ergebnisse und Fristen.
6.2. Der Dienstleister erstellt auf Grundlage der verfügbaren Informationen ein schriftliches Angebot, das den technischen Inhalt der Aufgabe, den Zeitplan, die Vergütung sowie etwaige Bedingungen und Ausschlüsse festlegt.
6.3. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Besteller oder durch die Bestätigung des Bestellers vor Beginn der Leistungserbringung zustande.
6.4. Der Dienstleister ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung ist im Angebot festgelegt.
7.1. Der Besteller stellt den Zutritt zum Arbeitsgebiet sicher, benennt einen Ansprechpartner vor Ort und stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten und Genehmigungen zur Verfügung (insbesondere: Zustimmung des Grundstückseigentümers, Genehmigung des Flächenverwalters, Informationen zu naturschutzrechtlichen Beschränkungen).
7.2. Bei Drohnenaufnahmen arbeiten die Parteien zusammen, um die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an Betreiber/Piloten, Luftraumanmeldungen und Beschränkungen einzuhalten. Der Dienstleister sorgt für die operationelle und flugsicherheitsbezogene Durchführung, während der Besteller den Zugang zum Gelände sicherstellt und betroffene Dritte informiert.
7.3. Der Besteller haftet für Mehrkosten oder Verzögerungen, die durch fehlerhafte oder unvollständige Datenbereitstellung entstehen.
8.1. Der Leistungszeitraum wird im Angebot festgelegt.
8.2. Der Termin für Vor-Ort-Erhebungen wird von den Parteien abgestimmt; die Durchführung hängt von den Witterungsbedingungen ab. Bei extremen Wetterbedingungen, Luftraumbeschränkungen, behördlichen Verboten, unbefugten Störungen oder anderen unabwendbaren Umständen kann der Dienstleister die Arbeiten verschieben und informiert den Besteller unverzüglich darüber.
8.3. Der Besteller sorgt während der Durchführung der Arbeiten für die Sicherheit des Geländes (insbesondere: Verhinderung unbefugten Betretens, Koordinierung von Jagdtätigkeiten, Kennzeichnung von Gefahrenquellen).
8.4. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Besteller. Wenn der Besteller innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Übergabe keine schriftlichen Qualitätsbeanstandungen erhebt, gelten die Arbeitsergebnisse als angenommen.
9.1. Der Dienstleister gewährt für die Arbeitsergebnisse die gesetzliche Sachmängelhaftung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
9.2. Vom Besteller gemeldete und im Vergleich zur vereinbarten Spezifikation nachweislich festgestellte Fehler werden vom Dienstleister innerhalb einer angemessenen Frist behoben oder – falls erforderlich – durch eine erneute Datenerhebung korrigiert.
9.3. Der Dienstleister haftet nicht für Folgen, die auf fehlerhafte vom Besteller bereitgestellte Daten, mangelnde Gebietskenntnis, das Versäumnis Dritter oder unvorhersehbare Umwelteinflüsse zurückzuführen sind.
9.4. Bei geschätzten Mengenangaben (z. B. Raummeter/Kubikmeter) gilt die im Angebot oder technischen Anhang angegebene zulässige Abweichung.
10.1. Die Vergütung für die Dienstleistungen wird gemäß den im Angebot festgelegten Tarifen berechnet (Festpreis, Stundensatz, flächenbezogene oder kombinierte Methode). Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto, zuzüglich Mehrwertsteuer und eventueller Nebenkosten (Reise-, Unterkunfts-, Sonderversicherungs- oder Behördengebühren).
10.2. Der Dienstleister stellt eine elektronische Rechnung aus. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 15 Tage ab Rechnungsdatum.
10.3. Bei verspäteter Zahlung ist der Besteller verpflichtet, die gesetzlich vorgesehene Verzugszinsen und – falls gesetzlich vorgeschrieben – die Inkassopauschale zu zahlen.
10.4. Bei Vorauszahlung ist der Zahlungseingang Voraussetzung für den Beginn der Leistungserbringung.
10.5. Der Besteller ist verpflichtet, eine strittige Rechnung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Fälligkeitsdatum schriftlich zu beanstanden; der unbestrittene Teil ist fristgerecht zu begleichen.
11.1. Der Besteller kann die Leistungserbringung vor Beginn der Vor-Ort-Arbeiten schriftlich stornieren.
11.2. Stornogebühren (sofern im Angebot nicht anders festgelegt):
5–3 Tage vor Arbeitsbeginn: 25 % des vereinbarten Entgelts;
72–24 Stunden vor Arbeitsbeginn: 40 % des vereinbarten Entgelts;
innerhalb von 24 Stunden oder bei Nichterscheinen: 50 % des vereinbarten Entgelts zuzüglich entstandener Reise- und Organisationskosten.
11.3. Bei Verschiebung aufgrund von Witterungs- oder behördlichen Gründen bietet der Dienstleister kostenlos einen neuen Termin an.
11.4. Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine schwerwiegende Vertragsverletzung begeht und diese trotz schriftlicher Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht behebt.
11.5. Ein als Verbraucher geltender Besteller kann bei Fernabsatzverträgen von seinem Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen; nach Beginn der physischen Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht auf die anteilige Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen beschränkt sein.
12.1. Die Rohdaten, die im Zusammenhang mit den Aufnahmen entstehen (z. B. Rohbilder, GNSS-Logs), bleiben – sofern nicht anders vereinbart – im Eigentum des Dienstleisters.
12.2. Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung erwirbt der Besteller ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den übergebenen Arbeitsergebnissen, und zwar nur zu den im Vertrag festgelegten Zwecken und im dort bestimmten Umfang.
12.3. Eine Weitergabe oder öffentliche Veröffentlichung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schreiben etwas anderes vor oder der Vertrag enthält abweichende Bestimmungen.
12.4. Der Dienstleister ist berechtigt, den Namen des Bestellers und den Gegenstand des Projekts in seiner Referenzliste aufzuführen, sofern der Besteller dies nicht im Voraus schriftlich untersagt.
12.5. Der Dienstleister darf aus den im Rahmen der Aufnahmen erhobenen Daten anonymisierte, parametrisch verarbeitete Informationen zu Forschungs- und Entwicklungszwecken an Dritte weitergeben, sofern daraus keine Rückschlüsse auf die Identität des Bestellers, den genauen Standort des Gebiets oder andere sensible Daten gezogen werden können.
13.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erlangten, nicht öffentlichen Informationen als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
13.2. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner gesonderten Datenschutzerklärung; diese ist auf der Website des Dienstleisters abrufbar.
13.3. Der Dienstleister darf Auftragsverarbeiter einsetzen (z. B. Hosting-Dienstleister, Cloud-Speicher, Buchhaltung). Die Liste der Auftragsverarbeiter und die Einzelheiten der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung angegeben.
14.1. Der Dienstleister beachtet bei der Durchführung von Arbeiten vor Ort die geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften.
14.2. Bei Drohneneinsätzen handelt der Dienstleister gemäß den geltenden EU- und ungarischen Vorschriften über Luftraumnutzung und Pilotenanforderungen, unter besonderer Beachtung der Flugsicherheit und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte.
14.3. Bei Erhebungen in Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten oder anderen geschützten Zonen ist der Besteller verpflichtet, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Meldungen sicherzustellen bzw. bei deren Einholung mitzuwirken.
14.4. Der Besteller ist verpflichtet, den Dienstleister rechtzeitig über alle auf das betreffende Gebiet anwendbaren Vorschriften zu informieren (z. B. Jagdordnung, Forstbetriebsplan usw.).
15.1. Die Haftung des Dienstleisters ist – mit Ausnahme vorsätzlich verursachter Schäden sowie von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den Nettobetrag der vom Besteller für die vertraglich vereinbarte Leistung gezahlten Vergütung beschränkt.
15.2. Der Dienstleister haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden.
15.3. Die Parteien arbeiten im Interesse der Schadensverhütung und -minderung zusammen.
16.1. Der Besteller kann Beschwerden über die oben angegebenen Kontaktdaten des Dienstleisters einreichen. Der Dienstleister beantwortet die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen.
16.2. Ein als Verbraucher geltender Besteller hat das Recht, sich an die für seinen Wohnsitz zuständige Schlichtungsstelle oder an die für den Sitz des Dienstleisters zuständige Stelle zu wenden: Vas Vármegyei Kereskedelmi és Iparkamara mellett működő Békéltető Testület (9700 Szombathely, Honvéd tér 2.; tel.: +36 94 312 356; e-mail: pergel.bea@vmkik.hu; web: vasibekelteto.hu).Schlichtungsstelle bei der Handels- und Industriekammer des Komitats Vas (Adresse: 9700 Szombathely, Honvéd tér 2.; Tel.: +36 94 312 356; E-Mail: pergel.bea@vmkik.hu; Website: vasibekelteto.hu)
16.3. Der Besteller kann auch die Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
16.4. Wird die Beschwerde abgelehnt, kann der Besteller den Rechtsweg beschreiten.
17.1. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen (insbesondere: extreme Wetterbedingungen, epidemiologische Maßnahmen, behördliche Verbote, Kriegs- oder Bürgerunruhen, Ausfälle von Telekommunikations- oder Energienetzen), die die Erfüllung vorübergehend verhindern oder unmöglich machen.
17.2. Im Falle höherer Gewalt stimmen sich die Parteien über eine neue Leistungsfrist ab; der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
18.1. Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet ungarisches Recht Anwendung, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
18.2. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten – mit Ausnahme von Streitigkeiten, die besonderen verbraucherrechtlichen Vorschriften unterliegen – vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Dienstleisters.
19.1. Mitteilungen zwischen den Parteien sind wirksam, wenn sie an die vom jeweiligen Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift gesendet werden.
19.2. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
19.3. Durch den Abschluss des Vertrags erklärt der Besteller, dass er die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und als verbindlich anerkannt hat.
Erstellt am 15. September 2025.
+36 20 339 2677
+36 20 322 6753